Institut für Informatik
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Abschlussarbeiten

Neue Anmelde- und Abgabemodalitäten für Abschlussarbeiten ab dem 1. Oktober 2025

Wichtig! Ab dem 1. Oktober 2025 muss in allen Studiengängen der Informatik und Medieninformatik neben einer digitalen Einreichung in Uni2Work ein analoges, d.h. ausgedrucktes und gebundenes Exemplar der Abschlussarbeit fristgerecht am Abgabetermin eingereicht werden.

Für die Abgabemodalitäten, siehe unten die studiengangsspezifischen Informationen.

Achtung! Auch Studierende, die Ihre Arbeiten bereits vor dem 1.10.2025 begonnen haben, müssen bei einer Abgabe ab dem 1.10.2025 ein analoges Exemplar einreichen.
Falls Ihre Abschlussarbeit zu diesem Zeitpunkt bereits lief, haben Sie zwischen 08. und 12.09.2025 hierzu eine E-Mail erhalten.

Anmeldung der Abschlussarbeit

Nutzen sie für die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit bitte das Formular „Anmeldung der Abschlussarbeit“ das für sie gültige Formular ist auf den studiengangsspezifischen Seiten verlinkt. Lassen Sie dieses von Ihrem Betreuer unterzeichnen und reichen Sie es anschließend im Prüfungsamt ein. Eine Einreichung per E-Mail über Ihre Campus-E-Mail-Adresse ist ausreichend.

Das Formular muss dem Prüfungsamt spätestens am Tag des Bearbeitungsbeginns vorliegen.

Startdatum für die Bearbeitungszeit ist jeweils ein Dienstag. Die Länge der Bearbeitungszeit ist je nach Studiengang und PO-Version unterschiedlich.

Abgabe der Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit ist in zwei Versionen einzureichen

  1. als digitales Exemplar über uni2work und zusätzlich
  2. als gedrucktes und gebundenes Exemplar im zuständigen Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie die studiengangsspezifischen Informationen, die am Ende dieser Seite verlinkt sind.

Wichtiger Hinweis: Abschlussmodul - Zahl der Prüfversuche und Widerholbarkeit

Einmalige Wiederholbarkeit zum nächsten Termin
Die Modulteilprüfungen des Abschlussmoduls können bei Nichtbestehen einmalig, zum nächsten Termin, wiederholt werden. Da das Abschlussmodul sowohl dem Sommer- als auch dem Wintersemester zugeordnet ist, muss der Zweitversuch also jeweils im auf das Semester des Nichtbestehens folgenden Semester erfolgreich bestanden werden.

Diese Regelung greift nur, wenn das Abschlussmodul real angetreten und nicht bestanden wurde.

Erstmaliges Nichtbestehen bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als ein Semester
Nach den Prüfungs- und Studienordnungen der Informatik- und Medieninformatik gelten alle Modulprüfungen und Modulteilprüfungen als erstmals abgelegt und nicht bestanden, die nach Ablauf des auf die Überschreitung der Regelstudienzeit folgenden Fachsemsters aus selbst zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich abgelegt wurden.

Nach Ablauf des siebten prüfungsrechtlichen Fachsemesters in den Bachelorstudiengängen und des fünften prüfungsrechtlichen Fachsemesters in den Masterstudiengängen gilt demnach auch das Abschlussmodul als erstmals angetreten und nicht bestanden.

Wenn Sie Ihre Abschlussarbeiten nach diesem Zeitpunkt abschließen, befinden Sie sich demnach bereits im Zweitversuch.