Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) dient der ersten und frühzeitigen Orientierung der Studierenden darüber, ob sie den Anforderungen des Studiengangs voraussichtlich gerecht werden.
Es handelt sich um eine Prüfung mit begrenzter Wiederholbarkeit und Fristsetzung.
Alle Regelungen rund um die GOP finden Sie in der jeweils für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Welche Modulprüfungen zählen als GOP? Bis zu welchem Zeitpunkt müssen Sie die GOP erfolgreich bestanden haben?
In nachfolgenden Tabellen haben wir die wichtigsten Regelungen zur GOP in den Prüfungs- und Studienordnungen der Informatik und Medieninformatik für Sie zusammengefasst.
Wichtigste Regelungen der neueren Prüfungs- und Studienordnungen ab 2018
GOP-Module |
Semesterturnus |
Wiederholbarkeit |
Bestehensfrist |
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Einführung in die Programmierung |
Wintersemester |
Einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters |
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BA Informatik 120 ECTS (2022) |
Einführung in die Programmierung |
Wintersemester |
Einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters |
BA Informatik mit integriertem Anwendungsfach (2022) |
Einführung in die Programmierung |
Wintersemester |
Einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters |
BA Medieninformatik (2022) |
Einführung in die Programmierung |
Wintersemester |
Einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters |
BA Medieninformatik (2018) |
Einführung in die Programmierung |
Wintersemester |
Einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters |
BA Informatik NF 30 und 60 ECTS (2022) |
keine GOP ausgewiesen |
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BA Medieninformatik NF 60 ECTS (2022) |
keine GOP ausgewiesen |
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Wichtigste Regelungen der älteren Prüfungs- und Studienordnungen vor 2018
Wichtiger Hinweis: Sofern Sie nach einer der älteren Prüfungs- und Studienordnungen (vor 2018) studieren, müssen Sie die GOP nach Vorgabe der hier dargestellten Regelungen bereits bestanden haben. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die GOP als endgültig nicht bestanden. Ausnahme: Studierende, die vor dem WS 2022/23 ihr Studium aufgenommen haben und das Ende des vierten prüfungsrechtlichen Fachsemesters noch nicht erreicht haben.
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Prüfungs- und Studienordnung |
GOP-Module |
Semesterturnus |
Wiederholbarkeit |
Bestehensfrist |
BA HF Informatik plus Statistik/ Computerlinguistik/ Mathematik (2010) |
Einführung in die Programmierung ODER Programmierung und Modellierung |
Wintersemester Sommersemester |
Jeweils einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des vierten Fachsemesters |
BA HF Informatik 150 ECTS (2010) |
Einführung in die Programmierung ODER Programmierung und Modellierung |
Wintersemester Sommersemester |
Jeweils einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des vierten Fachsemesters |
BA HF Informatik 120 ECTS (2015) |
Einführung in die Programmierung ODER Algorithmen und Datenstrukturen |
Wintersemester Sommersemester |
Jeweils einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des vierten Fachsemesters |
BA HF Medieninformatik (2010) |
Einführung in die Programmierung ODER Programmierung und Modellierung |
Wintersemester Sommersemester |
Jeweils einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des vierten Fachsemesters |
BA NF Medieninformatik 60 ECTS (2007) |
Digitale Medien |
Wintersemester |
Einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters |
15 ECTS: Einführung in der Programmierung oder Einführung in die Informatik: Systeme und Anwendungen |
Wintersemester Sommersemester |
Jeweils einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des vierten Fachsemesters |
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30 ECTS: Einführung in die Informatik: Programmierung und Software-Entwicklung oder Programmierung und Modellierung oder Rechnerarchitektur oder Einführung in die Informatik: Systeme und Anwendungen oder Logik und Diskrete Strukturen |
Wintersemester Sommersemester Sommersemester Sommersemester Sommersemester |
Jeweils einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des vierten Fachsemesters |
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60 ECTS: Einführung in die Programmierung oder Programmierung und Modellierung oder Rechnerarchitektur oder Algorithmen und Datenstrukturen oder Logik und Diskrete Strukturen |
Wintersemester Sommersemester Sommersemester
Sommersemester Sommersemester |
Jeweils einmalig zum nächstmöglichen Termin nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung |
Spätestens zum Ende des vierten Fachsemesters |
Wieviele Versuche haben Sie für die GOP?
Regelung für neuere Prüfungs- und Studienordnungen nach 2018
Die als GOP ausgewiesene Modulprüfung Einführung in die Programmierung ist nur einmalig wiederholbar, zum nächstmöglichen regulären Termin. Dabei muss Ihnen vor der Wiederholung die Möglichkeit gegeben werden, die Lehrveranstaltung erneut zu besuchen.
Die Modulprüfung Einführung in die Programmierung wird jedoch üblicherweise zweimal pro Wintersemester angeboten – wobei vor dem zweiten Prüfungstermin die Lehrveranstaltung nicht wiederholt werden kann.
Auf Beschluss der Prüfungsausschüsse dürfen Sie im ersten Fachsemester an der ersten und zweiten angebotenen Prüfung teilnehmen.
Sollten Sie die GOP nach dem ersten Fachsemester nicht bestehen, darf, nach erneutem Besuch der Lehrveranstaltung, im dritten Fachsemester regelhaft nur die erste Prüfung mitgeschrieben werden.
Sie haben also insgesamt drei Versuche, um die GOP zu bestehen.
Regelung für ältere Prüfungs- und Studienordnungen vor 2010
Die älteren Prüfungs- und Studienordnungen weisen fast durchgehend mehrere Modulprüfungen als GOP aus, wobei es zum Bestehen der GOP ausreicht, jeweils eine davon innerhalb der für die GOP festgelegten Fristen erfolgreich zu bestehen. Die einzige Ausnahme ist das Nebenfach Medieninformatik 60 ECTS 2007, für die es nur ein mögliches GOP-Modul gibt, weshalb hier die selben Regelungen wie für die neuen Studiengänge gelten.
Dabei wird jeweils mindestens eine der möglichen Modulalternativen nur im Wintersemester, eine nur im Sommersemester angeboten.
Alle als GOP ausgewiesenen Modulprüfungen sind laut Prüfungs- und Studienordnungen nur einmalig, zum nächstmöglichen regulären Termin, wiederholbar. Dabei muss Ihnen vor der Wiederholung die Möglichkeit gegeben werden, die Lehrveranstaltung erneut zu besuchen.
Die Modulprüfungen werden jedoch üblicherweise im turnusgemäßen Semester jeweils zweimal angeboten – wobei vor dem je zweiten Prüfungstermin die Lehrveranstaltung nicht wiederholt werden kann.
Auf Beschluss der Prüfungsausschüsse dürfen Sie im ersten bzw. zweiten Fachsemester an der ersten und zweiten angebotenen Prüfung teilnehmen.
Sollten Sie die GOP nach dem ersten bzw. zweiten Fachsemester nicht bestehen, darf, nach erneutem Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltung, im dritten Fachsemester bzw. vierten Fachsemester regelhaft nur die erste Prüfung mitgeschrieben werden.
Sie haben also pro Modulalternative drei Versuche, um die GOP zu bestehen.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass laut allen genannten älteren Prüfungs- und Studienordungen vor 2018 mit Modulalternativen für die GOP, unabhängig von den GOP-Fristen, auch die Module, die jeweils nicht als GOP zählen, nur einmalig zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden dürfen. Einzige Ausnahme ist BA HF Medieninformatik 2010. In dieser Prüfungs- und Studienordnung ist die nicht als GOP gewählte Modulprüfung beliebig oft wiederholbar. |
Auf Basis welcher Fachsemesterzahlen errechnet sich meine Frist für das Bestehen der GOP?
Für die Berechnung des Fachsemesters, bis zu dem die GOP spätestens erfolgreich abgelegt werden muss, sind die prüfungsrechtlichen Fachsemester (PFS) ausschlaggebend. Diese können von den immatrikulationsrechtlichen Fachsemestern (IFS) abweichen.
Aufgrund der Regelung zu den so genannten „Coronasemestern“ sind die PFS für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 und/oder Wintersemester 2020/21 und/oder Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 in einem Studiengang eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, um ein, zwei, drei bzw. vier Semester niedriger anzusetzen als die Fachsemester, die in der Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesen sind.
Was passiert, wenn Sie die GOP endgültig nicht bestanden haben?
Exmatrikulation und erweiterte Fachwechselfristen nach Nichtbestehen des GOP
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie die Ausnahmen bzw. abweichenden Zuständigkeiten für internationale Studierende! |
Wenn Sie die GOP endgültig nicht bestanden haben, erfolgt gemäß der jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung die Exmatrikulation aus dem betroffenen Studienfach zum Ende des Semesters, in dem Ihnen das Nichtbestehen des letzten möglichen Wiederholungsversuches bekanntgegeben wurde.
Wird die Note im Wintersemester bekanntgegeben, werden Sie nach Ablauf der erweiterten Fachwechselfristen nach dem Wintersemester exmatrikuliert.
Wird die Note im Sommersemester bekanntgegeben, werden Sie nach Ablauf der erweiterten Fachwechselfristen nach dem Sommersemester exmatrikuliert.
Exmatrikuliert werden Sie durch die Studentenkanzlei, sobald wir diese über Ihr endgültiges Nichtbestehen der GOP informiert haben.
Das endgültige Nichtbestehen der GOP bedeutet, dass ein Weiterstudium im betroffenen Studienfach an der LMU München nicht mehr möglich ist. Andere Studiengänge an der LMU stehen Ihnen aber – im Rahmen der jeweils geltenden Zulassungsbeschränkungen – weiterhin offen.
Es gelten dabei, da das Nichtbestehen der GOP als endgültig nicht bestandene Zwischenprüfung gilt, für Sie die erweiterten Fachwechselfristen.
Die genauen Termine finden Sie semesteraktuell auf den Infoseiten der Studentenkanzlei.
Hinweis für internationale Studierende Bitte beachten Sie, dass für internationale Studierende die Zuständigkeit für den erweiterten Fachwechsel nicht bei der Studentenkanzlei, sondern beim Referat für internationale Angelegenheiten liegt und die Fachwechseltermine eventuell abweichen. Auf den Seiten des Referats für internationale Angelegenheiten finden Sie die hier jeweils aktuell geltenden Fristen und Termine:
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Alternative Studienmöglichkeiten
Bitte informieren Sie sich zeitnah bei der Zentralen Studienberatung der LMU über Möglichkeiten zum Wechsel in andere Studiengänge oder Fächer, sofern Sie weiter an der LMU studieren wollen.
Inwiefern Ihnen informatiknahe Studiengänge an anderen Universitäten und Hochschulen nach einem endgültigen Nichtbestehen der GOP in einem unserer Studiengänge offenstehen, hängt von deren konkreter Ausgestaltung ab und muss jeweils dort erfragt werden.
Sie haben noch Fragen?
Zum administrativen Prozedere, aber auch bezüglich Alternativen zu Ihrem aktuellen Studiengang, berät Sie der Studieninformationsservice der LMU.
Sollten Sie im weiteren Verlauf von uns Transcripts, Studienzeitanrechnungsbescheinigungen (etwa für einem Wechsel ins Informatik NF) u.ä. benötigen, schreiben Sie bitte an pruefungsamt@ifi.lmu.de.