Institut für Informatik
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Anerkennungen von Leistungen an anderen Universitäten (z.B. im Ausland)

Wenn Sie bereits Leistungen an einer anderen Universität bzw. in einem anderen Studiengang an der LMU erbracht haben, die Sie sich für Ihr aktuelles Studium anerkennen lassen möchten, verwenden Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen.

Den ausgefüllten Anerkennungsantrag reichen Sie zusammen mit dem beglaubigten Nachweis der entsprechenden Leistung (Kontoauszug, Transcript of Records) bei uns ein. Bitte übersenden Sie uns zudem relevante Informationen über die von Ihnen besuchten Module bzw. Veranstaltungen (Modulhandbücher als pdf, Links auf Modulkataloge).

Senden Sie diese Unterlagen an pruefungsamt@ifi.lmu.de. Als Betreff geben Sie an: „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen“.

Sollten Sie unsicher sein, welchen konkreten Modulen in Ihrem aktuellen Informatik-/Medieninformatikstudiengang sich Studien- und Prüfungsleistungen zuordnen lassen, weisen Sie darauf gegebenenfalls in Ihrer Antrags-Mail an uns hin.

Über Ihren Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Sobald die Entscheidung über Ihren Antrag vorliegt, werden Sie von uns per E-Mail darüber informiert.

Bitte beachten Sie, dass der vollständige Anerkennungsantrag

  • für Studien- und Prüfungsleistungen, die vor der Immatrikulation an der LMU in diesen Studiengang erbracht wurden, spätestens am Ende des ersten nach der Immatrikulation in diesen Studiengang verbrachten Semesters
  • für Studien- und Prüfungsleistungen, die nach der Immatrikulation an der LMU in diesen Studiengang erbracht wurden, im jeweils auf den Erwerb folgenden Semester

einzureichen ist.

Anerkennungen von Leistungen für die "Kompetenzmodule"

Bachelorstudiengänge Informatik & Medieninformatik

In den Bachelorstudiengängen Informatik & Medieninformatik gibt es drei Module, in denen fachübergreifende Kompetenzen nachgewiesen werden sollen. Für alle Module werden Kurse am ifi angeboten, es sind aber auch externe Kurse und Tätigkeiten anrechenbar (siehe Modulzuordnungslisten).

  • Ethik und Recht in der Informatik
    Medienethik: Themen und Diskurse (VHB, benoteter Schein 5 ECTS)
  • Einführung persönliche und soziale Kompetenz
    • Starting Up oder Impact Up (Kurse des LMU Innovation and Entrepreneurship Center)
    • Tutorentätigkeiten mit Studierendenkontakt (90h)
    • Selbstständige Gruppenleitungstätigkeit (90h)
    • Aktive Fachschaftstätigkeit (90h)
  • IT-Kompetenz bzw. Projektkompetenzen
    Werkstudententätigkeit mit (Medien-)Informatik-Schwerpunkt (90h)
Die Anerkennung erfolgt aktuell (Stand Sommersemester 2025) über den Uni2Work-Workflow "Anerkennungen". Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den geforderten Nachweisen.

Masterstudiengänge Medieninformatik & Mensch-Computer-Interaktion

In den Masterstudiengängen Medieninformatik & Mensch-Computer-Interaktion muss das Modul Vertiefung persönliche und soziale Kompetenz erfüllt werden:

  • Veranstaltung "Persönliche und soziale Kompetenz"
  • Anerkennung einer Tätigkeit, bei der eine bestimmte leitende persönliche und soziale Kompetenz demonstriert wurde (z.B. das selbstständige Leiten einer Gruppe, eine eigenständige Sportlehrertätigkeit etc.) als soziale und persönliche Kompetenz. Anerkennung einer (universitären) Tutortätigkeit hierfür ist nicht möglich. Hierfür müssen sie mindestens 180 Stunden einer entsprechenden Tätigkeit vorweisen.
    Sie benötigen einen Bescheid von Ihrem Arbeitgeber/Verein/..., aus dem mindestens folgende Informationen hervorgehen:
    • Beschreibung der Aufgaben und durchgeführte Tätigkeit
    • Ungefähre Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden (entweder Gesamtzahl der Arbeitsstunden, oder Wochenarbeitszeit und Zeitraum)
    • Ungefährer Zeitraum der Tätigkeitsdurchführung, im Idealfall mit dem genauen Datum des Tätigkeitsendes

Die Anerkennung erfolgt aktuell (Stand Sommersemester 2025) über den Uni2Work-Workflow "Anerkennungen". Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den geforderten Nachweisen.