Institut für Informatik
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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Anerkennungen von Leistungen an anderen Universitäten (z.B. im Ausland)

Wenn Sie bereits Leistungen an einer anderen Universität bzw. in einem anderen Studiengang an der LMU erbracht haben, die Sie sich für Ihr aktuelles Studium anerkennen lassen möchten, verwenden Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen.

Den ausgefüllten Anerkennungsantrag reichen Sie zusammen mit dem beglaubigten Nachweis der entsprechenden Leistung (Kontoauszug, Transcript of Records) bei uns ein. Bitte übersenden Sie uns zudem relevante Informationen über die von Ihnen besuchten Module bzw. Veranstaltungen (Modulhandbücher als pdf, Links auf Modulkataloge).

Senden Sie diese Unterlagen an pruefungsamt@ifi.lmu.de. Als Betreff geben Sie an: „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen“.

Sollten Sie unsicher sein, welchen konkreten Modulen in Ihrem aktuellen Informatik-/Medieninformatikstudiengang sich Studien- und Prüfungsleistungen zuordnen lassen, weisen Sie darauf gegebenenfalls in Ihrer Antrags-Mail an uns hin.

Über Ihren Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Sobald die Entscheidung über Ihren Antrag vorliegt, werden Sie von uns per E-Mail darüber informiert.

Bitte beachten Sie, dass der vollständige Anerkennungsantrag

  • für Studien- und Prüfungsleistungen, die vor der Immatrikulation an der LMU in diesen Studiengang erbracht wurden, spätestens am Ende des ersten nach der Immatrikulation in diesen Studiengang verbrachten Semesters
  • für Studien- und Prüfungsleistungen, die nach der Immatrikulation an der LMU in diesen Studiengang erbracht wurden, im jeweils auf den Erwerb folgenden Semester

einzureichen ist.

Anerkennungen von Leistungen für die "Kompetenzmodule"

Bachelorstudiengänge Informatik & Medieninformatik

In den Bachelorstudiengängen Informatik & Medieninformatik gibt es drei Module, in denen fachübergreifende Kompetenzen nachgewiesen werden sollen. Für alle Module werden Kurse am ifi angeboten, es sind aber auch externe Kurse und Tätigkeiten anrechenbar (siehe Modulzuordnungslisten).

  • Ethik und Recht in der Informatik
    Medienethik: Themen und Diskurse (VHB, benoteter Schein 5 ECTS)
  • Einführung persönliche und soziale Kompetenz
    • Starting Up oder Impact Up (Kurse des LMU Innovation and Entrepreneurship Center)
    • Tutorentätigkeiten mit Studierendenkontakt (90h)
    • Selbstständige Gruppenleitungstätigkeit (90h)
    • Aktive Fachschaftstätigkeit (90h)
  • IT-Kompetenz bzw. Projektkompetenzen
    Werkstudententätigkeit mit (Medien-)Informatik-Schwerpunkt (90h)
Die Anerkennung erfolgt aktuell (Stand Sommersemester 2025) über den Uni2Work-Workflow "Anerkennungen". Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den geforderten Nachweisen.

Masterstudiengänge Medieninformatik & Mensch-Computer-Interaktion

In den Masterstudiengängen Medieninformatik & Mensch-Computer-Interaktion muss das Modul Vertiefung persönliche und soziale Kompetenz erfüllt werden:

oder
  • Anerkennung einer externen Ausbildung (siehe unten)

Für die Anerkennung im Modul "Vertiefung persönliche und soziale Kompetenz" müssen Studierende eine qualifizierte externe Ausbildung nachweisen. Diese Regelung gilt für Studierende der Masterstudiengänge Medieninformatik (Hauptfach) und Mensch-Computer-Interaktion. Anforderungen an die Qualifikation: Die anerkennungsfähige Leistung umfasst insgesamt mindestens 180 Stunden und setzt sich aus den folgenden zwei Teilen zusammen:

  1. Theoretische Ausbildung (mind. 90 Stunden):Der Nachweis einer formalen Ausbildung, die vertiefte Kenntnisse in sozial- und persönliche Kompetenz vermittelt. Inhalte müssen eine Auswahl der folgenden Themen abdecken:
    • Sozialkompetenz: Kommunikative Fähigkeiten, Teamfähigkeit, Konfliktmanagement, interkulturelle Kompetenz, soziales Projektmanagement.
    • Persönliche Kompetenz: Reflexions- und Kritikfähigkeit, Flexibilität, Motivation, Zuverlässigkeit, Ethik und Verantwortung.
  2. Praktische Anwendung (mind. 90 Stunden): Der Nachweis einer anschließenden praktischen Tätigkeit, in der die in der Ausbildung erlernten Inhalte gezielt umgesetzt und angewendet wurden (z.B. eigenständige Leitung einer Gruppe, eine Lehrtätigkeit, Coaching).

Anforderungen an die Ausbildung:

  • Umfang: Mindestens 90 Stunden Ausbildung, sowie weitere 90 Stunden in Ausführung.
  • Inhalte: Die Ausbildung muss vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Sozial- und Persönliche Kompetenz vermitteln.

Thematische Schwerpunkte: 

Die Ausbildung muss eine Auswahl der folgenden Themen abdecken:

  • Sozialkompetenz:
    • Kommunikative Kompetenzen und Kommunikationstechniken
    • Umgang mit Partnern und Teamfähigkeit
    • Konflikterkennung, -bewältigung und -lösung
    • Interkulturelle Kompetenz
    • Soziales Projektmanagement
  • Persönliche Kompetenz:
    • Reflexions- und Kritikfähigkeit
    • Flexibilität, Motivation und Eigenverantwortung
    • Lern- und Leistungsbereitschaft
    • Ausdauer, Zuverlässigkeit und ethisches Handeln

Erforderliche Nachweise: Für die Anerkennung müssen Nachweise für beide Teile erbracht werden:

  • Für die Ausbildung (Teil 1): Ein offizielles Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung des Anbieters mit Beschreibung der Inhalte, der Gesamtzahl der Stunden (mind. 90) und dem Zeitraum.
  • Für die praktische Anwendung (Teil 2): Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Organisation, aus der die Beschreibung der Tätigkeit, die geleisteten Stunden (mind. 90), der Zeitraum und der klare Bezug zur Anwendung der zuvor erlernten Kompetenzen hervorgehen.

Wichtiger Hinweis: Eine universitäre Tutorentätigkeit oder eine rein praktische Tätigkeit ohne theoretische Ausbildung kann für diese Leistung nicht anerkannt werden.

Einreichung: Die Anerkennung erfolgt aktuell (Stand Sommersemester 2025) ausschließlich über den Uni2Work-Workflow "Anerkennungen".