Notenverbesserung
Notenverbesserung
In fast allen Prüfungs- und Studienordnungen der Informatik und Medieninformatik wird den Studierenden die Möglichkeit zu einer Wiederholung bereits bestandener Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung eingeräumt.
Achtung, Ausnahmefälle: In den Prüfungs- und Studienordnungen Master Hauptfach Informatik (2010) sowie Bachelor Nebenfach Medieninformatik mit 60 ECTS (2007) wird eine Wiederholung von bereits bestandenen Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung generell ausgeschlossen.
Die Regelungen zur Notenverbesserung finden Sie in den Prüfungs- und Studienordnungen jeweils in §11.
Dabei sehen die neueren Prüfungs- und Studienordnungen ab 2018 und die des Bachelor Hauptfach Informatik mit 60 ECTS Nebenfach von 2015 eine einmalige Wiederholbarkeit bereits bestandener Prüfungen zum nächstmöglichen regulären Termin vor. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind jeweils Bachelorarbeit und Disputation.
Generell ist mit dem nächstmöglichen regulären Termin der erste Termin nach Möglichkeit zur Wiederholung der abstrakten Lehrveranstaltung gemeint. Die abstrakte Lehrveranstaltung ist die, die in der Prüfungs- und Studienordnung in Anlage 2 angegeben wird. Sie unterscheidet sich von der konkreten Lehrveranstaltung insbesondere bei Modulen, auf die verschiedene Lehrveranstaltungen angerechnet werden können. Es muss also eine Lehrveranstaltung wiederholt werden können, nicht aber zwingend dieselbe Lehrveranstaltung, in der man die zu verbessernde Note erbracht hat. Sofern zu einem früheren Zeitpunkt ein zweiter Prüftermin angeboten wird, darf dieser ebenfalls genutzt werden – womit aber der einmalige Versuch zur Notenverbesserung als verbraucht gilt.
Achtung: Der "nächstmögliche reguläre Termin" richtet sich also nach dem Modulturnus bzw. dem Turnus der abstrakten Lehrveranstaltung in der Prüfungs- und Studienordnungen.
Zum Beispiel: Im Master Informatik (2022) hat das Modul WP 7 einen semesterweisen Turnus, wird also im Sommer- und im Wintersemester angeboten. Die meisten anrechenbaren konkreten Lehrveranstaltungen hingegen haben aber einen zweisemestrigen Turnus. Dies bedeutet, dass für die Notenverbesserung in diesem Falle kein Anspruch auf die Wiederholung z.B. der konkreten Veranstaltung Software Testing (jedes Sommersemester angeboten) besteht, bevor die Prüfung erneut angetreten wird. Es besteht nur Anspruch auf den erneuten Besuch einer Lehrveranstaltung, die auch auf dieses Modul anrechenbar ist, aus dem Angebot des darauffolgenden Wintersemesters, z.B. Virtual Reality. Selbstverständlich kann die Notenverbesserung auch direkt in der Wiederholungsklausur des ursprünglichen Sommersemesters erfolgen - damit ist er aber dann verbraucht.
Übergangsregelung: Im Sommersemester 2026 und im Wintersemester 2026/2027 können Studierende, sofern generell noch ein entsprechender Anspruch besteht, Notenverbesserungsversuche in derselben konkreten Lehrveranstaltung absolvieren. Hier müssen sich Studierende zur manuellen Anmeldung an das zuständige Prüfungsamt wenden.
Die älteren Prüfungs- und Studienordnungen von vor 2018 sehen hingegen fast alle eine einmalige Wiederholbarkeit vor, ohne dass es hierfür Fristen (außer den von der Höchststudiendauer gesetzten) gäbe. Die Mehrzahl von ihnen spezifiziert aber über die Bachelorarbeit und Disputation hinaus noch weitere Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen, in der eine Notenverbesserung nach bereits bestandener Prüfung ausgeschlossen ist.
In nachfolgenden Tabellen haben wir die Regelungen zur Notenverbesserung in den Prüfungs- und Studienordnungen der Informatik und Medieninformatik für Sie zusammengefasst.
Wir haben alle Informationen sorgfältig recherchiert und aufbereitet, dennoch sind Änderungen und Irrtümer möglich. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Liste daher nicht abgeleitet werden. In Studien- und Prüfungsfragen ist endgültig nur die jeweils für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung maßgebend.
Neuere Prüfungs- und Studienordnungen ab 2018
Bachelorstudiengänge
Masterstudiengänge
|
Regelung § 11 |
Welche Termine dürfen zur Notenverbesserung genutzt werden? |
|
|
MA Informatik (2022)
MA Medieninformatik (2022)
MA Mensch Computer Interaktion (2022) |
(9) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal, zum nächstmöglichen regulären Termin, mit Ausnahme der Masterarbeit (§ 14) und der Disputation (§ 15)
|
nächstmöglicher Termin nach Möglichkeit zur Wiederholung der abstrakten Lehrveranstaltung ein angebotener zweiter Prüftermin vor der Möglichkeit zur Wiederholung darf genutzt werden, der Versuch zur Notenverbesserung ist dann mit Wahrnehmung dieser Möglichkeit verbraucht. |
|
MA Informatik NF 30 ECTS (2022) |
(8) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal, zum nächstmöglichen regulären Termin |
nächstmöglicher Termin nach Möglichkeit zur Wiederholung der abstrakten Lehrveranstaltung ein angebotener zweiter Prüftermin vor der Möglichkeit zur Wiederholung darf genutzt werden, der Versuch zur Notenverbesserung ist dann mit Wahrnehmung dieser Möglichkeit verbraucht. |
Ältere Prüfungs- und Studienordnungen vor 2018
Bachelorstudiengänge:
|
Prüfungs- und Studienordnung |
Regelung § 11 |
Welche Termine dürfen zur Notenverbesserung genutzt werden? |
|
BA HF Informatik plus Statistik/ Computerlinguistik/ Mathematik (2010) BA HF Informatik 150 ECTS (2010) |
(6) bzw. (7): Wiederholung zur Notenverbesserung einmal, mit Ausnahme folgender Modulprüfungen, bei denen einen Notenverbesserung ausgeschlossen ist: - Bachelorarbeit (§ 14) - Disputation (§ 15) - WP 1 „Softwareentwicklungspraktikum“ - WP 2 „Systempraktikum“ |
Keine Terminvorgaben innerhalb der Höchststudiendauer |
|
BA HF Informatik 120 ECTS (2015) |
(7): Wiederholung zur Notenverbesserung einmal, zum nächstmöglichen regulären Termin, mit Ausnahme folgender Modulprüfungen, bei denen eine Notenverbesserung ausgeschlossen ist: - WP 1 Softwareentwicklungspraktikum - WP 2 Systempraktikum Die Regelungen in §14 und §15 stellen klar, dass auch bei Bachelorarbeit und Disputation keine Möglichkeit zur Notenverbesserung besteht. |
nächstmöglicher Termin nach Möglichkeit zur Wiederholung der abstrakten Lehrveranstaltung ein angebotener zweiter Prüftermin vor der Möglichkeit zur Wiederholung darf genutzt werden, der Versuch zur Notenverbesserung ist dann mit Wahrnehmung dieser Möglichkeit verbraucht. |
|
BA HF Medieninformatik (2010) |
(7): Wiederholung zur Notenverbesserung einmal möglich, mit Ausnahme folgender Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen, in denen eine Notenverbesserung ausgeschlossen ist: - Bachelorarbeit (§ 14) - Disputation (§ 15) - P 9 „Medientechnik“ - Modulteilprüfung zu der Lehrveranstaltung P 15.2 „Projektkompetenz Multimedia“, - WP 1 „Softwareentwicklungs-Praktikum“ - WP 2 „Systempraktikum“ - Modulteilprüfung zu der Lehrveranstaltung WP 16.3 „Concept Development“ - Modulteilprüfung zu der Lehrveranstaltung WP 18.1 „Kurs Zeichnen und Skizzieren von Szenarien“ - der Modulteilprüfung zu der Lehrveranstaltung WP 18.2 „Teilnahme an 3 Benutzerstudien“ |
Keine Terminvorgaben innerhalb der Höchststudiendauer |
|
BA NF Medieninformatik 60 ECTS (2007) |
(6) Wiederholung einer bereits bestandenen Modulprüfung oder Modulteilprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich. |
|
|
(6) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal möglich, mit Ausnahme folgender Modulprüfung, in der eine Notenverbesserung ausgeschlossen ist: P 2 „Softwareentwicklungspraktikum“ im Rahmen des Studiums des Fachs Informatik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten |
Keine Terminvorgaben innerhalb der Höchststudiendauer |
Masterstudiengänge
|
Prüfungs- und Studienordnung |
Regelung § 11 |
Welche Termine dürfen zur Notenverbesserung genutzt werden? |
|
MA Informatik HF (2010) |
(7) Wiederholung einer bereits bestandenen Modulprüfung oder Modulteilprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich |
|
|
MA Medieninformatik (2010)
MA Mensch Computer Interaktion (2012) |
(7) bzw. (9) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal möglich, mit Ausnahme folgender Modulteilprüfungen, bei denen eine Notenverbesserung ausgeschlossen ist:
- Masterarbeit (§ 13) - Disputation (§ 14)
|
Keine Terminvorgaben innerhalb der Höchststudiendauer |
|
MA Informatik NF 30 ECTS (2012) |
(8) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal möglich |
Keine Terminvorgaben innerhalb der Höchststudiendauer |
Notenverbesserung nach bestandener Abschlussprüfung
Sofern die für Sie geltende Prüfungs- und Studienordnung eine Notenverbesserung zulässt, können Sie eine solche auch noch nach bestandener Abschlussprüfung anstreben.
In diesem Falle müssen Sie sich aber umschreiben, der Vorgang zählt als „Fachwechsel“. Voraussetzung für eine Umschreibung zur Notenverbesserung ist eine schriftliche Genehmigung des zuständigen Prüfungsamtes sowie die bereits erfolgte Eintragung der Abschlussprüfung im Studierendenverwaltungssystem.
Ihr zuständiges Prüfungsamt finden Sie hier.
Weitere Informationen und das notwendige Antragsformular finden Sie hier: https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/1x1-des-studiums/fachwechsel/.