Mund- und Nasenschutz – Maskenpflicht an der LMU
- Nach dem Rahmenhygienekonzept zum Infektionsschutz an der LMU, wie es mit den Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie Gesundheit und Pflege abgestimmt wurde, muss nicht nur beim Betreten und Verlassen von Veranstaltungsräumen, sondern generell in allen Verkehrs- und Begegnungsbereichen in LMU-Gebäuden, insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Aufzügen und Toiletten, ab sofort eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Um Beachtung wird gebeten.
weitere Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) und aktuelle Hinweise für das Wintersemester 2020/21 unter:
https://www.uni-muenchen.de/aktuelles/corona_informationen/index.html